Ratgeber

Wohnung vermieten in Kempten

Vermieten klingt einfach – bis die ersten Fragen kommen: Welche Miete ist erlaubt? Wie finde ich zuverlässige Mieter? Was gehört in den Mietvertrag? Die wichtigsten Punkte für Vermieter in Kempten und im Allgäu.

Von Erol Bay · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Legen Sie die Miete anhand des Kemptener Mietspiegels und vergleichbarer Angebote fest, prüfen Sie Interessenten mit Selbstauskunft, Einkommensnachweis und Bonitätsauskunft und nutzen Sie einen aktuellen Mietvertrag mit Übergabeprotokoll. Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Bei der Vermietung zahlt den Makler, wer ihn beauftragt.

1. Die richtige Miete festlegen

Orientieren Sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete und an vergleichbaren Angeboten. Prüfen Sie außerdem, ob für Ihre Gemeinde besondere Regeln wie die Mietpreisbremse gelten – die Liste der betroffenen Gemeinden legt in Bayern die Staatsregierung per Verordnung fest. Eine zu hohe Miete kann der Mieter später zurückfordern.

2. Wohnung vorbereiten und präsentieren

Saubere, gut fotografierte Wohnungen bekommen mehr und bessere Anfragen. Vergessen Sie den Energieausweis nicht – die Kennwerte gehören schon in die Anzeige.

3. Mieter sorgfältig auswählen

Bitten Sie Interessenten um eine Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise, eine Bonitätsauskunft und gegebenenfalls eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters. Achten Sie dabei auf den Datenschutz und das Gleichbehandlungsgesetz.

4. Mietvertrag und Kaution

Nutzen Sie einen aktuellen, rechtssicheren Mustervertrag. Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen; der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen. Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.

5. Übergabe mit Protokoll

Halten Sie den Zustand der Wohnung, die Zählerstände und die übergebenen Schlüssel schriftlich fest – am besten mit Fotos und Unterschrift beider Seiten.

6. Wohnungsgeberbestätigung

Der Mieter braucht für die Anmeldung beim Bürgerbüro eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese müssen Sie als Vermieter ausstellen.

Vermieten mit BayD

Wir übernehmen Mietpreiseinschätzung, Fotos, Anzeige, Besichtigungen, Mieterprüfung, Vertrag und Übergabe. Es gilt das Bestellerprinzip: Die Provision zahlt der Vermieter.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit einem Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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EB
Erol Bay

Mitgründer von BayD Immobilien, Unternehmer und im Controlling im Bereich Immobilien tätig. Berät auf Deutsch und Türkisch.

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Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten. Der Mieter darf sie in drei gleichen monatlichen Raten zahlen.

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