FAQ
Häufige Fragen
Hier beantworten wir die Fragen, die uns Eigentümer, Käufer und Mieter im Allgäu am häufigsten stellen.
Fragen & Antworten
Was kostet ein Immobilienmakler in Kempten?
Unsere reguläre Provision beträgt 3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlen Verkäufer und Käufer seit Dezember 2020 gesetzlich jeweils den gleichen Anteil. Startangebot: Für unsere ersten 10 Verkaufsaufträge berechnen wir nur 2 % zzgl. MwSt. (2,38 % inkl. MwSt.).
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Kempten?
Von der Bewertung bis zum Notartermin vergehen meist zwei bis vier Monate. Entscheidend sind ein realistischer Angebotspreis, vollständige Unterlagen und eine gute Präsentation der Immobilie.
Bewertet BayD Immobilien meine Immobilie kostenlos?
Ja. Wir schauen uns Ihre Immobilie vor Ort an und geben Ihnen eine fundierte, kostenlose Markteinschätzung – ohne Verpflichtung, uns anschließend zu beauftragen.
In welchen Orten ist BayD Immobilien tätig?
Unser Schwerpunkt ist Kempten (Allgäu) mit dem Umland – etwa Waltenhofen, Durach, Sulzberg, Wiggensbach und Buchenberg – sowie das gesamte Ober-, Ost- und Unterallgäu, Memmingen und Kaufbeuren.
Gibt es in Kempten einen Makler, der Türkisch oder Russisch spricht?
Ja. Bei BayD Immobilien berät Erol Bay auf Türkisch und Dani Hartung auf Russisch – jeweils zusätzlich auf Deutsch.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf meiner Immobilie?
In der Regel: Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, die letzten drei Eigentümerversammlungsprotokolle, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung. Wir helfen Ihnen, fehlende Unterlagen zu beschaffen.
Brauche ich einen Energieausweis, um mein Haus zu verkaufen?
Ja, in den meisten Fällen. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und die Kennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige. Ausnahmen gelten zum Beispiel für denkmalgeschützte Gebäude.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf in Bayern?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Privatpersonen verkauft werden, gilt seit Dezember 2020 die gesetzliche Teilung: Verkäufer und Käufer zahlen jeweils die Hälfte der Provision.
Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?
Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt – in der Regel der Vermieter – zahlt auch die Provision.
Wie finde ich einen guten Immobilienmakler im Allgäu?
Achten Sie auf die Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung, echte Bewertungen, Ortskenntnis, transparente Konditionen und eine professionelle Präsentation der Immobilien. Fragen Sie im Erstgespräch, wie der Makler den Preis ermittelt und wo er vermarktet.
Hat BayD Immobilien eine Erlaubnis nach §34c GewO?
[LAUNCH: Ja – Erlaubnis nach §34c GewO, erteilt durch die IHK … am … ]
Sprechen Sie mit uns – persönlich und unverbindlich
Telefon: +49 1520 4417392 · E-Mail: info@baydimmobilien.de
Beratung auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Englisch.
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