Ratgeber
Unterlagen für den Hausverkauf: die Checkliste
Vollständige Unterlagen beschleunigen den Verkauf, schaffen Vertrauen bei Käufern und sind Voraussetzung für die Finanzierungszusage der Bank. Mit dieser Checkliste sind Sie vorbereitet.
Von Erol Bay · Stand: Oktober 2026
Für jeden Verkauf brauchen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, den Energieausweis sowie Grundrisse und die Wohnflächenberechnung. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Hausgeldabrechnung dazu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Starten Sie früh – manche Unterlagen brauchen mehrere Wochen.
Für jede Immobilie
- Aktueller Grundbuchauszug – erhalten Sie beim Grundbuchamt (Amtsgericht).
- Energieausweis – Pflicht beim Verkauf, spätestens zur Besichtigung.
- Flurkarte / Lageplan – beim Vermessungsamt.
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung und Nachweise über Modernisierungen (Rechnungen, Jahreszahlen)
- Gebäudeversicherung – aktuelle Police
- Grundsteuerbescheid
- Personalausweis und Steuer-ID für den Notar
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
- Höhe der Erhaltungsrücklage und geplante Sonderumlagen
- Kontaktdaten der Hausverwaltung
Wenn die Immobilie vermietet ist
- Mietvertrag mit allen Nachträgen
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Nachweis über die Mietkaution
Weitere Unterlagen in Sonderfällen
- Baugenehmigung und Abnahmebescheinigung – vor allem bei Anbauten oder ausgebautem Dachgeschoss
- Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll bei geerbten Immobilien
- Erbbaurechtsvertrag, falls das Grundstück im Erbbaurecht steht
- Löschungsbewilligung der Bank, wenn noch eine Grundschuld eingetragen ist
Tipp: Früh anfangen
Manche Unterlagen – etwa Baupläne aus dem Bauamt oder Protokolle von der Hausverwaltung – brauchen mehrere Wochen. Wenn Sie mit uns verkaufen, übernehmen wir die Beschaffung fehlender Dokumente für Sie.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit einem Notar, Anwalt oder Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie alt darf der Grundbuchauszug sein?
Für die Vermarktung reicht meist ein Auszug, der nicht älter als etwa drei Monate ist. Der Notar holt vor der Beurkundung ohnehin einen aktuellen Stand ein.
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