Ratgeber

Immobilie bei Trennung oder Scheidung

Wenn eine Beziehung endet, ist das gemeinsame Zuhause oft die größte offene Frage. Hier sind die Möglichkeiten – sachlich und ohne Druck.

Von Dani Hartung · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Scheidung gibt es drei Wege: Einer übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, beide verkaufen gemeinsam, oder die Immobilie wird vermietet. Gehört sie beiden, kann keiner allein verkaufen – im Streitfall droht die Teilungsversteigerung, die meist einen deutlich schlechteren Preis bringt.

Die drei Möglichkeiten

1. Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Voraussetzung: Die Bank muss bereit sein, den Kredit auf eine Person umzuschreiben, und der Übernehmende muss die Raten allein tragen können.

2. Gemeinsamer Verkauf. Der Erlös wird nach Abzug des Kredits aufgeteilt. Das ist oft die sauberste Lösung, wenn keiner allein finanzieren kann oder will.

3. Teilungsversteigerung. Wenn keine Einigung möglich ist, kann ein Partner die Versteigerung beantragen. Sie dauert lange, kostet Geld und bringt häufig einen niedrigeren Preis – sie sollte die letzte Option sein.

Der Kredit läuft weiter

Wer den Darlehensvertrag gemeinsam unterschrieben hat, haftet auch nach der Trennung gemeinsam gegenüber der Bank. Sprechen Sie früh mit Ihrer Bank, welche Lösungen möglich sind – etwa die Entlassung eines Partners aus der Haftung.

Ein fairer Wert als Grundlage

Ob Auszahlung oder Verkauf: Beide Seiten brauchen einen Wert, den sie nachvollziehen können. Eine neutrale Bewertung durch einen Makler oder ein Sachverständigengutachten schafft eine sachliche Basis und entschärft Diskussionen.

Steuern im Blick behalten

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein – außer sie wurde im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt. Zieht ein Partner vorher aus, kann sich das für ihn ändern. Lassen Sie das vor dem Verkauf steuerlich prüfen.

Wie wir helfen

Wir bewerten die Immobilie neutral für beide Seiten, kommunizieren auf Wunsch getrennt mit beiden Partnern und sorgen für einen diskreten, zügigen Verkauf – ohne öffentliches Aufsehen.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit einem Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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DH
Dani Hartung

Mitgründer von BayD Immobilien und Fotograf aus Kempten. Berät auf Deutsch und Russisch.

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Häufige Fragen

Darf ich das gemeinsame Haus allein verkaufen?

Nein. Gehört die Immobilie beiden, müssen auch beide dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben.

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