Ratgeber

Haus geerbt im Allgäu – was jetzt?

Eine geerbte Immobilie bringt oft viele Fragen mit sich – gerade in einer emotionalen Zeit. Dieser Überblick zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte, damit Sie in Ruhe entscheiden können.

Von Dani Hartung · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Wer ein Haus erbt, braucht meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament, um im Grundbuch eingetragen zu werden – innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese Grundbuchberichtigung gebührenfrei. Prüfen Sie die Erbschaftsteuer-Freibeträge (z. B. 400.000 € je Kind) und klären Sie in einer Erbengemeinschaft früh, ob verkauft, vermietet oder übernommen wird.

1. Erbe klären

Um im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen zu werden, brauchen Sie in der Regel einen Erbschein vom Nachlassgericht – oder ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll.

2. Grundbuch berichtigen

Beantragen Sie die Berichtigung des Grundbuchs beim zuständigen Grundbuchamt. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist die Eintragung der Erben gebührenfrei.

3. Erbschaftsteuer prüfen

Es gelten persönliche Freibeträge, zum Beispiel 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel. Bewohnen Ehepartner oder Kinder das geerbte Familienheim selbst weiter (in der Regel zehn Jahre), kann es unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Das Finanzamt fordert Sie zur Erklärung auf – eine Bewertung der Immobilie ist dafür hilfreich.

4. Erbengemeinschaft: alle müssen zustimmen

Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Verkaufen, vermieten oder umbauen geht dann nur gemeinsam. Kommt keine Einigung zustande, droht als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – meist mit deutlich schlechterem Ergebnis. Eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung hilft, Streit zu vermeiden.

5. Behalten, vermieten oder verkaufen?

Das hängt von Zustand, Lage, Ihren Plänen und den Finanzen ab. Wichtig zu wissen: Beim Verkauf übernehmen Erben die Anschaffungsdaten des Verstorbenen. Liegt der Kauf durch den Erblasser mehr als zehn Jahre zurück, ist ein Verkaufsgewinn in der Regel nicht steuerpflichtig.

6. Die Immobilie sichern

Prüfen Sie die Gebäudeversicherung, melden Sie den Eigentümerwechsel und lassen Sie ein leerstehendes Haus regelmäßig kontrollieren – besonders im Allgäuer Winter (Heizung, Wasserleitungen, Schneelast).

Wie wir helfen

Wir bewerten die Immobilie kostenlos und neutral für alle Erben, kümmern uns um fehlende Unterlagen und – wenn Sie sich für einen Verkauf entscheiden – um den gesamten Ablauf. Auf Wunsch auch auf Türkisch oder Russisch.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit einem Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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DH
Dani Hartung

Mitgründer von BayD Immobilien und Fotograf aus Kempten. Berät auf Deutsch und Russisch.

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Häufige Fragen

Kann ich ein geerbtes Haus verkaufen, bevor ich im Grundbuch stehe?

Der Kaufvertrag kann vorbereitet werden, für die Abwicklung muss die Erbfolge aber nachgewiesen sein. Der Notar koordiniert das.

Muss ich beim Verkauf eines geerbten Hauses Steuern zahlen?

Erben übernehmen die Haltedauer des Verstorbenen. Liegt dessen Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei. Lassen Sie den Einzelfall steuerlich prüfen.

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