Ratgeber
Der Notartermin – Schritt für Schritt
In Deutschland wird jeder Immobilienkauf von einem Notar beurkundet. Viele Käufer und Verkäufer sind trotzdem unsicher, was genau passiert. Hier der Ablauf.
Von Dani Hartung · Stand: Oktober 2026
Der Notar entwirft den Kaufvertrag; Verbraucher erhalten den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin. Beim Termin wird der Vertrag vorgelesen und unterschrieben, danach lässt der Notar eine Auflassungsvormerkung für den Käufer eintragen. Gezahlt wird erst, wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt – Eigentümer wird der Käufer mit der Umschreibung im Grundbuch.
1. Kaufvertragsentwurf
Sobald sich Käufer und Verkäufer einig sind, beauftragt meist der Käufer einen Notar. Der Notar erstellt einen Entwurf des Kaufvertrags. Verbraucher sollen den Entwurf in der Regel mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten, um ihn in Ruhe prüfen zu können.
2. Finanzierung klären
Käufer sollten vor dem Termin eine verbindliche Finanzierungszusage ihrer Bank haben. Die Bank braucht dafür Unterlagen zur Immobilie – deshalb sind vollständige Unterlagen des Verkäufers so wichtig.
3. Beurkundung
Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor und erklärt ihn. Fragen und Änderungen sind jederzeit möglich. Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, sollte einen Dolmetscher mitbringen – das ist auch für den Notar wichtig.
4. Auflassungsvormerkung
Direkt nach der Beurkundung lässt der Notar eine Vormerkung zugunsten des Käufers ins Grundbuch eintragen. Sie sichert den Käufer ab, bis er Eigentümer ist.
5. Kaufpreis zahlen
Sind alle Voraussetzungen erfüllt (Vormerkung eingetragen, Löschungsunterlagen der Bank des Verkäufers liegen vor, ggf. Vorkaufsrecht der Gemeinde geklärt), schickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung. Erst dann zahlt der Käufer.
6. Übergabe und Eigentumsumschreibung
Nach Zahlungseingang erfolgt die Schlüsselübergabe mit Protokoll. Hat der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, und der Käufer wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Wie lange dauert das?
Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung vergehen meist vier bis acht Wochen, bis zur Eintragung im Grundbuch oft einige Monate. Die Übergabe kann aber schon nach Zahlung stattfinden.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit einem Notar, Anwalt oder Steuerberater.
Häufige Fragen
Wer bezahlt den Notar beim Immobilienkauf?
In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, zusammen meist etwa 1,5–2 % des Kaufpreises. Die Löschung alter Grundschulden zahlt üblicherweise der Verkäufer.
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